Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für fachärztliche Beratung und Diagnostik, sowie ambulante Psychotherapien werden in der Regel zumindest anteilig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen – insofern eine entsprechende Indikation vorliegt. Da sich sowohl der Leistungsumfang als auch die Bedingungen der Versicherungen von Vertrag zu Vertrag unterscheidet, sollten Sie bitte vor der Behandlung Ihre Versicherungssituation klären.
Auch die Behandlungen, die als Online-Therapie erfolgen, sind in der Regel erstattungsfähig.
Die Kosten für Präventionsleistungen und Coachings sind keine Leistungen der Privaten Krankenversicherung und müssen selbst getragen werden.
Selbstzahlerleistungen
Sollten Sie die Behandlungen in meiner Praxis als SelbstzahlerIn durchführen lassen wollen, sind keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die Höhe der Kosten richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Folgende Angebote sind immer Selbstzahlerleistungen:
- Leistungen im Rahmen von „Prävention und Coaching“ (z.B. Vermittlung von Techniken zum Stressmanagement und zur Burnout-Prävention)
- Geburtsvorbereitung mit Hypnose (sog. „Hypno-Birthing“)